Projektbeschreibungen 2005



Biologische Erfassungen im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brodersby (Kreis Rendsburg-Eckernförde) für die Errichtung von Ferienhäusern in der Ortslage Schönhagen

Gutachten im Auftrag des Amtes Schwansen, Damp.

Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brodersby (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ist vorgesehen, in der Ortslage Schönhagen Ferienhäuser zu errichten. Während sich ein Großteil der betroffenen Fläche derzeit schon in der Umsetzungsphase befand, war im Frühsommer 2005 durch die leguan gmbh zu prüfen, inwieweit die geplante Beseitigung eines etwa 4.000 m² großen Gehölzbestandes im Süden der Eingriffsfläche den Belangen des strengen Artenschutzes nach §10 (2) Nr. 11 BNatSchG entgegenstand. In diesem Rahmen wurden Erfassungen und eine naturschutzfachliche Bewertung des Brutvogelbestandes und der Fledermausfauna vorgenommen.

Die Ortslage Schönhagen ist vor allem durch Einfamilienhäuser und Bungalows geprägt. Daneben wird der Siedlungsraum durch eine Vielzahl von Kleingärten und sonstigen Grünflächen aufgelockert. Eine Besonderheit stellt dabei der Schlosspark im Südwesten Schönhagens dar. Dort finden sich neben einem alten Gebäudekomplex ausgedehnte Altbaumbestände und künstlich angelegte Gewässerstrukturen.

Aufgrund des extern vermuteten potenziellen Vorkommens von Eulen im Planungsraum wurden zusätzlich zu den tagsüber stattfindenden Brutvogelerfassungen mehrere nächtliche Begehungen zum gezielten Auffinden von Ästlingen (Jungvögeln) durchgeführt. Neben dem Eingriffsgebiet wurde dabei auch der Schlosspark Schönhagen mit seiner günstigen Habitatausstattung untersucht. Um das Problem der erschwerten Lokalisierung des konkreten Brutplatzes zu kompensieren, wurde parallel zu der gezielten Quartiererfasssung der Fledermausfauna ebenfalls nach potenziellen Bruthöhlen gesucht und in der Umgebung verstärkt auf weitere Indizien für die Präsenz von Eulen geachtet.

Weiterhin wurden in der gesamten Ortslage Schönhagen und deren näherer Umgebung die Aktivitätsdichten der Fledermäuse durch mehrere Mitarbeiter der leguan gmbh parallel erfasst. Ziel dieser umfangreichen Untersuchung war das Herausstellen funktionaler Zusammenhänge der Raumnutzung und v. a. die Bemessung und Bewertung der nachgewiesenen maximalen Aktivitätsdichte (vgl. Abbildung 1) im Eingriffsgebiet in Relation zur gesamten Ortslage Schönhagen.


Abbildung 1: Darstellung der maximal festgestellten Aktivitätsdichte jagender Fledermäuse in der Ortslage Schönhagen sowie Funde von Wochenstuben

Aufgrund fehlender Hohlräume im Baumbestand der Eingriffsfläche existierten dort keine Quartiere. Somit beschränkt sich das Vorkommen von Fledermäusen im Eingriffsgebiet auf jagende Individuen. Darüber hinaus wurde nur ein sehr eingeschränktes Artenspektrum (Zwerg- und Breitflügelfledermäuse) nachgewiesen.
Die vergleichende Untersuchung zeigte dagegen eine deutlich höhere Diversität in anderen Bereichen Schönhagens. Besonders hervorzuheben ist dabei der Schlosspark: Dort wurde das gesamte Artenspektrum (5 Spezies), das während dieser Untersuchung erfasst wurde, nachgewiesen. Die im Schloßpark kartierte Anzahl jagender Fransenfledermäuse lässt darüber hinaus auf die Existenz eines überregional bedeutsamen Quartiers dieser Art schließen.

Darüber hinaus relativierten die Ergebnisse der Paralleluntersuchung der gesamten Ortslage die besondere Bedeutung der Eingriffsfläche als Jagdrevier. Das heißt, die Konzentration des Großteils der örtlichen Fledermaus-Population im Schlosspark und seiner näheren Umgebung sowie die flächige Nutzung weiter Teile Schönhagens - wenn auch teilweise auf durchschnittlich niedrigerem Dichteniveau - lassen eine eingriffsrelevante Wertgebung der Eingriffsfläche als Jagdrevier essenzieller Bedeutung für streng geschützte Fledermäuse nicht zu. Überdurchschnittliche Aktivitätsdichten auf der Eingriffsfläche wurden dabei nur für Zwergfledermäuse festgestellt, was auch im Zusammenhang mit einem nahegelegenem Quartier zu betrachten ist.

In Relation zum Schlosspark ist somit das Flächenpotenzial der umliegenden Bereiche inklusive des Planungsraumes als durchschnittlich produktiv im Sinne des vorhandenen Nahrungsangebots zu werten. Dementsprechend wird durch das Vorhandensein einer Vielzahl von Ausweichhabitaten in der Ortslage in Kombination mit der Mobilität von Fledermäusen die Bedeutung der Eingriffsfläche nivelliert.

Die Brutvogelerfassung im Eingriffsgebiet erbrachte keine Ergebnisse, wonach naturschutzfachliche Belange hinsichtlich des strengen Artenschutzes nach § 10, (2), Nr. 11 in Verbindung mit § 19 (3) des BNatSchG in der Vorhabensplanung zu berücksichtigen wären. Das nachgewiesene Artenspektrum umfasste nur häufige, sehr anpassungsfähige Vogelarten, die nahezu omnipräsent in ländlichen Siedlungsräumen anzutreffen sind. Gefährdete bzw. streng geschützte Spezies wurden nicht nachgewiesen. Somit wurde auch das im Vorfeld vermutete Vorkommen von Eulen im Gehölzbestand des Planungsraumes nicht bestätigt. Aufgrund fehlender Habitatrequisiten (Nistmöglichkeiten) und v. a. durch die antagonistisch wirkende Ansiedlung eines Teils der Schönhagener Saatkrähenkolonie im Baumbestand der Eingriffsfläche ist dort die dauerhafte Präsenz von Eulen (und Greifvögeln) per se ausgeschlossen.

Zusammenfassend ergaben die durchgeführten Untersuchungen insgesamt keine wesentlichen Beeinträchtigungen für eingriffsrelevante Organismengruppen durch das geplante Vorhaben, die einer Umsetzung aus naturschutzfachlicher Sicht entgegenstanden.

Abschließend wurden konkrete Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung vorgeschlagen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß
Dipl.-Biol. Rolf Peschel
Dipl.-Biol. Holger Reimers

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 05.07.2006