Projektbeschreibungen 2003

FFH-Verträglichkeitsprüfungen gemäß Art. 6 (3) für die Natura 2000-Gebiete "Wulfsdorfer Heide und Blankenseeniederung", "Wälder westlich des Ratzeburger Sees" sowie "Binnendünen bei Groß Sarau", im Rahmen des LBP für den Bau der B 207 n, Hansestadt Lübeck - Pogeez.

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck.

Im Rahmen des LBP für die Verlegung und den Bau der B 207 n zwischen Lübeck St. Jürgen und Pogeez wurde die leguan gmbh im Juni 2003 damit beauftragt, eine Verträglichkeitsprüfung nach Art 6 (3) der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) in Verbindung mit § 34 BNatSchG für die Gebiete "Wulfsdorfer Heide und Blankenseeniederung", "Wälder westlich des Ratzeburger Sees" und "Binnendünen bei Groß Sarau" durchzuführen.
Eine Verträglichkeitsprüfung für das nach Vogelschutz-Richtlinie (Vogelschutz-RL, RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1979) gemeldete Besondere Schutzgebiet (BSG) "Wulfsdorfer Heide" wurde von der leguan gmbh bereits im Jahr 2002 durchgeführt.

Folgende Auswirkungen der geplanten Straßenverlegung wurden prognostiziert:

Baubedingte Wirkprozesse

  • Stoff- und Geräuschemissionen
  • vorübergehende Flächenverluste, die durch die Anlage von Baustelleneinrichtungen und Materiallagern
Anlagebedingte Wirkprozesse (z. B. Fahrbahnversiegelungen, Brückenbauwerke und Straßennebenflächen)
  • Zerschneidungen von Biotopkomplexen und floristisch-faunistischen Funktionsräumen / Zerschneidung von bedeutenden Tierlebensräumen
  • Beeinträchtigung durch Standortveränderungen
Betriebsbedingte Wirkprozesse (Nutzung der Straße durch Kraftfahrzeuge)
  • Verlärmung und Störung von Tierlebensräumen
  • Gefährdung von Tierarten durch Verkehrstod
  • Beeinträchtigung durch Schadstoffemissionen

Des Weiteren wurden Projekte berücksichtigt, die zusammen mit der B 207 potenziell kumulative Beeinträchtigungen verursachen könnten. Dies wären z. B. die geplanten Erweiterungen des Hochschulstadtteils, der Siedlung Bornkamp sowie des Flughafens Blankensee, der Bau des Airport Business Parks, die Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem Gelände des Flughafens Blankensee, die peripher des GGB "Wulfsdorfer Heide und Blankenseeniederung" verlaufende Bundesautobahn A 20 und ein geplantes Gewerbegebiet im Bereich des Verkehrsübungsplatzes nördlich der Kreisstraße K 8.

Gemäß KIFL et al. (2003a) wird jedes der Natura 2000-Gebiete und jedes Erhaltungsziel einzeln unter gesonderter Darstellung der jeweiligen Wirkprozesse abgehandelt. Im Folgenden sollen die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfungen für jedes Gebiet kurz zusammengefasst werden:

  • Gebiet DE 2230-383 "Wulfsdorfer Heide und Blankenseeniederung"

    Das GGB "Wulfsdorfer Heide und Blankenseeniederung" liegt westlich der geplanten B 207 n. Der geringste Abstand zwischen der B 207 n und dem GGB "Wulfsdorfer Heide und Blankenseeniederung" beträgt im Bereich des Blankenseer Waldes etwa 100 m. Die Vorkommen von Lebensraumtypen des Anhang I und des Kammmolchs als Art des Anhang II der FFH-RL befinden sich in einer relativ hohen Entfernung zur Trasse, somit sind keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das GGB zu erwarten. Auch bei der kumulativen Betrachtung mit anderen Plänen und Projekten ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen.

  • Gebiet DE 2230-304 "Wälder westlich des Ratzeburger Sees"

    Das Gebiet "Wälder westlich des Ratzeburger Sees" besteht aus mehreren Teilflächen. Eine bei Klein Sarau gelegene Teilfläche liegt nahe der geplanten B 207 n. Auswirkungen durch Nährstoff- und Salzemissionen können einen Bereich dieses Teilgebietes beeinträchtigen. Insgesamt sind die Beeinträchtigungen für das Gebiet aber als sehr gering zu bezeichnen. Bei der kumulativen Betrachtung der relevanten Projekte im Raum (B 207 n im Zusammenhang mit der BAB A 20, Abschnitt 2) konnte festgestellt werden, dass von den möglichen relevanten Wirkprozessen wegen der Entfernung der A 20 zum Schutzgebiet keine Beeinträchtigungen ausgehen.
    Abschließend wurden auch bei kumulativer Betrachtung mit anderen Plänen oder Projekten keine erheblichen Beeinträchtigungen prognostiziert.

    Im Standard-Datenbogen (Stand: 04.07.03) wurde zudem ausgesagt, dass das GGB zusätzlich die Kriterien für die Ausweisung eines "Besonderen Schutzgebietes" (BSG) nach Vogelschutz-RL erfülle und in Erweiterung des bereits gemeldeten Bedeutenden Vogelschutzgebietes (Important Bird Area) "Wälder in Lauenburg" vorgeschlagen wird.
    Für dieses Vogelschutzgebiet wäre nach KIFL et al. (2003b) eine gesonderte Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
    Unabhängig davon, ob und inwieweit Teile des GGB "Wälder westlich des Ratzeburger Sees" als Vogelschutzgebiet gemeldet werden, konnten keine Vogelarten des Anhang I der Vogelschutz-RL in den untersuchten Waldbereichen im Jahr 2003 festgestellt werden. Die geringe Größe des durch die B 207 n betroffenen Waldbereiches und das Fehlen von Vogelarten des Anhang I der Vogelschutz-RL in diesem Waldbereich, führt zum Schluss, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele eines solchen Vogelschutzgebietes zu erwarten wären.

  • Gebiet DE 2230-382 "Binnendünen bei Groß Sarau"

    Für das Gebiet "Binnendünen bei Groß Sarau" wurden folgende Erhaltungsziele genannt:
    • Sandheiden mit Calluna und Genista auf Binnendünen (2310)
    • Offene Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis auf Binnendünen (2330)
    • Borstgrasrasen (6230)

    Keiner der genannten Lebensraumtypen kam im Gebiet in signifikanter Ausprägung vor. Stattdessen wurde ein großer Teil des Gebietes intensiv landwirtschaftlich genutzt. Folglich kann so im Gebiet "Binnendüne bei Groß Sarau" nicht wie geplant die Erhaltung der oben genannten Lebensraumtypen durchgeführt werden. Allenfalls wäre eine Wiederherstellung möglich, die nur mit erheblichem Kostenaufwand und über sehr lange Zeiträume realisiert werden könnte.
    Unabhängig von einer möglichen Wiederherstellung der genannten Lebensräume waren keine Beeinträchtigungen auch bei kumulativer Betrachtung mit anderen Plänen oder Projekten zu erwarten. Das Gebiet lag außerhalb der Wirkzone der B 207 n.

Hier zitierte Literatur:

KIFL (2003a): Vorkommen von seltenen Arm- und Glanzleuchteralgen (Characeae) auf dem Gelände des Flughafens Lübeck.- Ergebnisse einer Geländebegehung am 6. Juni 2003 im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans zur Verlängerung der Start- und Landebahn und der Rollbahn C. Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck.

KIFL, COCHET CONSULT & TGP (2003b): Gutachten zum Leitfaden für Bundesfernstraßen zum Ablauf der Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfung nach §§ 35, 35 BNatSchG. (Stand 29.April 2003). Teil II: Kommentierte Mustergliederungen.- F.E. 02.221/2002 LR Entwicklung von Methodiken und Darstellungsformen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP) im Sinne der EU-Richtlinien zu Vogelschutz- und FFH-Gebieten.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 05.07.2006