Projektbeschreibungen 2003

Biologische Erfassungen zum LBP Anschlussstelle Hamberge BAB A 1/B 75.

Gutachten im Auftrag von TGP, Lübeck.

Im Rahmen der Planungen zur Anschlussstelle Hamberge zwischen der Bundesautobahn A 1 und der Bundesstraße B 75 wurde die leguan gmbh im März 2003 damit beauftragt, biologische Erfassungen durchzuführen. Diese bezogen sich auf Biotoptypen, Amphibien, Brutvögel sowie die nach § 10 (2) Nr. 11 BNatSchG „Streng geschützten Arten“.

Es konnten 71 Fundorte ausgeschieden werden, denen 25 Biotoptypen gemäß Orientierungsrahmen zur Kompensationsermittlung "Straßenbau" des Landes Schleswig-Holstein zugewiesen wurden.
Von den nachgewiesenen Biotoptypen unterlagen 11 unter gesetzlichem Schutz nach § 15a LNatSchG bzw. 10 nach § 15b LNatSchG.
Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen wurden 4 Amphibienarten und 24 Brutvogelarten erfasst. "Streng geschützte Arten" im Sinne des § 10 (2) Nr. 11 BNatSchG konnten nicht festgestellt werden.
Die faunistische Ausstattung des Untersuchungsgebietes setzte sich überwiegend aus ubiquitären Arten zusammen und ist insgesamt als unterdurchschnittlich bzw. geringwertig anzusehen.

Das geplante Vorhaben stellte einen Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dar. An unmittelbaren Auswirkungen wurden v. a. die zunehmende Bodenversiegelung sowie die Zerstörung einiger Biotope durch den Bau der Anschlussstelle genannt.

Aufgrund der Vorort geringwertigen Landschaftsausstattung sollten sich Kompensationsmaßnahmen auf generelle Aufwertungen der Trave, insbesondere deren Uferbereiche, konzentrieren. Hier wäre z. B. die Anlage eines mehrere Meter breiten Uferrandstreifens zur Entwicklung einer gewässerbegleitenden Hochstaudenflur denkbar. Weiterhin könnten Extensivierungsmaßnahmen der bis an die Trave reichenden Grünländer zur Aufwertung (z. B. der Nasswiesen) führen, die zum einen aus botanischer Sicht zu begrüßen wäre und zum anderen die Attraktivität für Insekten (u. a. Heuschrecken und Nachtfalter) steigern würde.
Sofern es mit den Verpflichtungen, die sich aus der Einstufung der Trave als "Schiffbares Gewässers 1. Ordnung" ergeben, in Einklang zu bringen ist, könnten Flachwasserbereiche und kleinflächige Überschwemmungsbereiche zu einer ökologischen Aufwertung der Trave beitragen. Denkbar wäre auch die Aufwertung der bestehenden Amphibiengewässer durch Vergrößerung und Schaffung geeigneter Uferbereiche oder die Neuanlage von Gewässern.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Biol. Christopher Boldt
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel

Projektverzeichnis auf dem leguan-Server Zugang nur mit Berechtigung möglich.

Aktualisierung 05.07.2006