Projektbeschreibungen 2007

Bebauungsplanung Parkplaetze Flughafen Lübeck-Blankensee

Naturschutzfachliche Bewertung des geplanten Vorhabens in Hinblick auf den Artenschutz im Auftrag TGP Lübeck.

Die Hansestadt Lübeck beabsichtigte, mit dem Bebauungsplan Nr. 09.55.00 Blankenseer Straße / Parkplätze Flughafen Baurecht für Pkw-Parkplätze für den Flughafen Blankensee zu schaffen und das Umfeld der Parkplatzanlage städtebaulich zu ordnen.
Die dafür vorgesehenen Flächen befinden sich nordwestlich der Blankenseer Straße, gegenüber des Flughafenterminals und des bestehenden Parkplatzes auf dem Flughafengelände.
Im Zuge des Bebauungsplanes zur geplanten Maßnahme war ein artenschutzrechtlicher Beitrag anzufertigen, der die Belange des Artenschutzes gemäß BNatSchG und der relevanten europäischen Richtlinien berücksichtigen sollte.

Untersuchungsgebiet und Vorhabensbeschreibung

Es war geplant, nördlich der Blankenseer Straße gegenüber der bestehenden Parkplätze und Gebäude des Flughafens Lübeck auf einer Flaeche von ca. 9,56 ha Größe weitere Parkplätze für Fahrzeuge zu schaffen.
Die dafür vorgesehene Fläche liegt zwischen der in Bau befindlichen B 207n und dem Verkehrsübungsplatz und wird durch einen Zubringer von der Blankenseer Straße zu dieser Bundesstraße in zwei Bereiche getrennt. Der westliche Bereich soll etwa 600 Parkplätze für Beschäftigte und der östliche etwa 1.700 Parkplätze zum Langzeitparken umfassen.

Ergebnisse

Als relevante Arten bzw. Artengruppen wurden näher untersucht: Amphibien (Moorfrosch, Kammmolch, Knoblauchkröte und Laubfrosch), Zauneidechse, Brutvögel, Fledermäuse und Haselmaus.
Beeinträchtigungen wandernder Amphibien - insbesondere von Einzelindividuen des streng geschützten Moorfrosches - konnten bei rechtzeitiger Umsetzung der im Zuge der Planungen zum Neubau der B 207 planfestgestellten Querungshilfen und Leiteinrichtungen ausgeschlossen werden.
Für 31 Brutvogelarten waren befreiungspflichtige Verbotstatbestände durch Revierverluste anzunehmen. Eine Betroffenheit der Brutvögel während der Brutzeit konnte durch die Beachtung bestimmter Termine zu Umsetzung des Vorhabens vermieden werden.
Eine konkrete eingriffsbezogene Prognose hinsichtlich einer Betroffenheit der streng geschützten Fledermäuse und der Haselmaus war zu dieser Zeit nicht möglich. Hierfür wurden weitere gezielte Untersuchungen für die Klärung des Vorkommensstatus durchgeführt. Auf der Basis dieser ausstehenden Untersuchungen waren erforderliche Maßnahmen abzuleiten.
Grundsätzlich war die Kompensation bzw. Minimierung ggf. eingriffsbedingt auftretender Beeinträchtigungen oder Risiken möglich.

Projektmitarbeit

Dipl.-Biol. Andreas Albig
Dipl.-Ing. (FH) Holger Gruß
Dipl.-Geogr. Dipl.-Biol. Dr. Manfred Haacks
Dipl.-Biol. Rolf Peschel


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Aktualisierung: 01.02.2010