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Hinweise zur BuchhaltungHier finden sich allgemein gültige Hinweise zu den Rechnungen, die den Kriterien des Finanzamts entsprechen. In der Zusammenarbeit mit leguan sind diese Seiten bitte zu beachten. Rechnungen an leguanBei der Stellung von Rechnungen an leguan ist bitte Folgendes zu beachten:
Rechnungsangaben für die FinanzbehördenSeit 2004 sind einige Regelung von den Finanzbehörden in Kraft getreten, die unbedingt in den Rechnungen berücksichtigt werden müssen:
KleinunternehmerregelungUnternehmer, die geringe Umsätze haben, werden als Kleinunternehmer bezeichnet. Für diese gilt hinsichtlich der Befreiung von der Umsatzsteuerpflichtigkeit eine Obergrenze von 22.000,00 EUR pro Jahr. Genau kann man dies nachlesen z. B. auf dieser Seite dieser Seite im Online-Steuerlexikon.Für einzelne leguan-Mitarbeiter ist diese Regelung relevant. Im Zweifelsfall sollte man sich aber natürlich an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden. Projektnummern bei leguanProjektnummern bei leguan werden nach folgendem Schema vergeben: Anzahl der Jahre seit Gründung der leguan gmbh 1990: Die ersten 1 oder 2 Ziffern in der Nummer (1 = 1991, 34 = 2024), fortlaufende Nummer im Referenzjahr immer 2-stellig, z. B. 3401 = Projekt Nr. 1.Aktualisierung: 02.12.2024 |