Artenschutz



Der Erhalt der natürlichen Vielfalt und der damit verbundene Artenschutz ist ein originärer Bestandteil des Naturschutzes. Dabei spielt dabei u. a. die ökologische Systemstabilität und -funktionalität eine Rolle.

Das Engagement für den Artenschutz drückt sich einerseits in einer Vielzahl von Maßnahmen zum Lebensraumschutz oder speziellen Artenhilfsprogrammen aus. Gleichzeitig ist er auf diversen rechtlichen Ebenen in der Gesetzgebung verankert.
Damit hat der Artenschutz auch zunehmend an Bedeutung in der Eingriffsplanung gewonnen und stellt aktuell einen zu berücksichtigenden Standard in der Vorhabensplanung dar. Davon sind nicht nur vergleichsweise große Vorhaben betroffen, sondern auch bei sehr kleinflächigen Planungsräumen (bspw. auf kommunaler Ebene) sind Implikationen diesbezüglich zu erwarten.

Bereits unmittelbar nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes hat sich die leguan gmbh eingehend mit der veränderten Rechtssituation befasst (ALBIG et al. 2003) und verfügt mittlerweile über einen breiten Erfahrungshorizont bei der Befassung mit den Belangen des rechtlichen Artenschutzes. Wir können daher einen routinierten und praxisbezogenen Umgang mit der Problematik anbieten.

Im Rahmen des Artenschutzes bietet leguan folgende Leistungen auf verschiedenen Ebenen an:


Ansprechpartner für Fragen des Artenschutzes sind Holger Gruß, Rolf Peschel, Andreas Albig und Dr. Manfred Haacks.



Hier zitierte Literatur:

Albig, A., Haacks, M., Peschel, R. (2003): Streng geschützte Arten als neuer Tatbestand in der Eingriffsplanung. - Naturschutz und Landschaftsplanung. 35. Jahrgang, Heft 4: 126-128


Aktualisierung: 23.04.2009